Bodenrichtwert: Der amtliche Grundstückswert und seine Bedeutung für Immobilieninvestoren
Jedes Grundstück in Deutschland hat einen Bodenrichtwert. Dieser amtliche Wert wird regelmäßig vom örtlichen Gutachterausschuss ermittelt und veröffentlicht. Er ist kein Kaufpreis, kein Verkehrswert und kein verbindliches Angebot – aber er ist ein wichtiger Orientierungswert für Investoren, Sachverständige und Finanzbehörden. Wer Fix & Flip betreibt, sollte wissen, wie man ihn liest und einordnet.
Was genau ist der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert (BRW) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in einem bestimmten Gebiet (Bodenrichtwertzone) je Quadratmeter Grundstücksfläche. Er wird vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf Basis tatsächlich abgeschlossener Kaufverträge ermittelt. Gesetzliche Grundlage ist § 196 BauGB (Baugesetzbuch).

Typische Eigenschaften:
- Angabe in €/m² Grundstücksfläche
- Bezieht sich auf ein unbebautes (oder lagertypisch bebautes) Grundstück
- Wird in der Regel jährlich oder alle zwei Jahre aktualisiert
- Gilt für eine Zone (z. B. ein Stadtquartier), nicht für ein einzelnes Grundstück
Bodenrichtwert vs. Verkehrswert vs. Kaufpreis
Der Bodenrichtwert ist nicht dasselbe wie der Verkehrswert einer bebauten Immobilie:
- Bodenrichtwert: Durchschnittlicher Bodenwert pro m² in einer Zone, ohne Aufbauten
- Verkehrswert (Marktwert): Der wahrscheinliche Verkaufspreis einer konkreten Immobilie im Ist-Zustand (§ 194 BauGB)
- Kaufpreis: Der tatsächlich verhandelte Preis zwischen Käufer und Verkäufer
Der Bodenrichtwert ist eine Komponente bei der Berechnung des Verkehrswerts – insbesondere bei der Sachwertmethode und der Ertragswertmethode. Er ist aber kein direkter Kaufpreis.
Relevanz für die Sachwertberechnung
Bei der Sachwertmethode – einer von drei anerkannten Immobilienbewertungsverfahren – wird der Gebäudewert und der Bodenwert separat berechnet:
Sachwert = Gebäudewert (Herstellungskosten – Alterswertminderung) + Bodenwert
Der Bodenwert ergibt sich dabei aus: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche (× eventuelle Zu-/Abschläge für Lageabweichung).
Beispiel:
- Bodenrichtwert: 350 €/m²
- Grundstücksfläche: 200 m²
- Bodenwert: 70.000 €
Wenn der Sachwert deutlich unter dem geforderten Kaufpreis liegt, ist der Kaufpreis marktbedingt (Ertragswert überwiegt) oder schlicht überteuert. Das ist ein Warnsignal für Investoren.
Bodenrichtwerte online abrufen: Das BORIS-Portal
Fast alle Bundesländer stellen Bodenrichtwerte kostenlos über das BORIS-Portal (Bodenrichtwert-Informationssystem) online zur Verfügung. Die Portale heißen je nach Bundesland unterschiedlich:
- Bayern: BORIS Bayern (geodaten.bayern.de)
- NRW: BORIS NRW (boris.nrw.de)
- Baden-Württemberg: BORIS BW (www.gutachterausschuesse-bw.de)
- Sachsen: Gutachterausschuss-Portal Sachsen
- Bundesweite Übersicht: bodenrichtwerte.de (privater Aggregator)
Die Portale zeigen Bodenrichtwertzonen als Kartenebene – man klickt auf eine Zone und sieht den aktuellen Wert in €/m².
Praktische Bedeutung für Fix & Flip
Kaufpreis-Plausibilisierung
Vor dem Kauf: Bodenrichtwert abfragen, Grundstücksfläche multiplizieren und mit dem geforderten Kaufpreis vergleichen. Liegt der Kaufpreis erheblich über dem reinen Bodenwert, muss der Gebäudewert die Differenz rechtfertigen. Bei sanierungsbedürftigen Objekten ist das oft nicht der Fall.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Finanzamt nutzt Bodenrichtwerte für die Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Höhere Bodenrichtwerte = höhere Steuerlast bei Erbschaften. Das ist zwar nicht direkt Fix-&-Flip-relevant, aber für langfristige Investitionsentscheidungen wichtig.
Finanzierungsgespräch mit der Bank
Banken beziehen den Bodenrichtwert in ihre Beleihungswertermittlung ein. Ein hoher Bodenrichtwert verbessert den Beleihungswert und damit die Finanzierungskonditionen.
Grenzen des Bodenrichtwerts
Der Bodenrichtwert hat Schwächen als Bewertungsinstrument:
- Er ist ein Zonendurchschnitt – Mikrolage-Unterschiede innerhalb der Zone werden nicht abgebildet
- Er aktualisiert mit Zeitverzug – in dynamischen Märkten kann er veraltet sein
- Er berücksichtigt keine individuellen Grundstückseigenschaften (Hanglage, Altlasten, Erschließung)
Als grober Orientierungswert ist er jedoch unverzichtbar und sollte in jeder Vor-Kauf-Analyse eines Fix-&-Flip-Investors vorkommen.











