Immobilien-Kaufvertrag prüfen: Checkliste für Fix & Flip Investoren

Der Notartermin nähert sich, der Kaufvertragsentwurf liegt vor. Jetzt zählt Sorgfalt. Anders als ein Eigennutzer, der oft nur einmal kauft, hat ein Fix & Flip Investor spezifische Interessen: schnelle Handlungsfähigkeit nach dem Kauf, maximale Gewährleistungsklärung vor dem Kauf, und Sicherheit bei der Finanzierung. Hier ist, worauf zu achten ist.

Das Wichtigste zuerst: Kaufgegenstand genau beschreiben

Was genau wird gekauft? Der Vertrag muss präzise benennen:

Kaufvertrag Immobilien prüfen: Was Fix & Flip Investoren besonders beachten
Kaufvertrag Immobilien prüfen: Was Fix & Flip Investoren besonders beachten
  • Flurstücknummer und Grundbuchblattnummer
  • Bei ETW: Miteigentumsanteil, Wohnungsnummer, Sondereigentumsbezeichnung
  • Mitgekaufte Inventar- oder Zubehörgegenstände (Einbauküche, Heizungsanlage, etc.)
  • Ausdrücklich ausgenommene Gegenstände (wenn Verkäufer etwas mitnimmt)

Übergabe: Wann und in welchem Zustand?

Der Übergabetermin ist für Investoren besonders wichtig – er bestimmt, wann die Renovierung beginnen kann:

  • Übergabedatum klar benennen (nicht „nach Kaufpreiszahlung" ohne Datum)
  • Zustand bei Übergabe beschreiben (geräumt, besenrein – was gilt?)
  • Wer trägt Kosten für Mängelbeseitigung zwischen Notartermin und Übergabe?

Gewährleistungsausschluss: Was er bedeutet und was er nicht deckt

Fast jeder Immobilien-Kaufvertrag enthält einen Gewährleistungsausschluss: „Die Immobilie wird verkauft wie besehen, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung." Das ist beim Privatkauf legal und üblich.

Was der Ausschluss NICHT deckt:

  • Arglistiges Verschweigen bekannter Mängel (§444 BGB) – Verkäufer haftet immer
  • Garantieversprechen im Vertrag (wenn Verkäufer ausdrücklich etwas zusichert)
  • Beschaffenheitsvereinbarungen (wenn bestimmte Eigenschaften vereinbart sind)

Für Investoren: Vor dem Kauf alle bekannten Mängel schriftlich im Protokoll festhalten – dann ist arglistiges Verschweigen ausgeschlossen und der Ausschluss gilt vollständig.

Zahlungsmodalitäten: Wann ist Kaufpreis fällig?

Der Kaufpreis wird fällig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Grundbucheintragung der Auflassungsvormerkung (schützt vor Doppelverkauf)
  • Vorliegen der Löschungsbewilligung für bestehende Grundschulden des Verkäufers
  • Genehmigungen (z.B. Vorkaufsrecht der Gemeinde abgewartet)

Typisch: Kaufpreis fällig 2–4 Wochen nach diesen Bedingungen. Für Investoren wichtig: Finanzierungsbank muss über den Zeitplan informiert sein.

Auflassungsvormerkung: Unverzichtbar

Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und wird sofort nach Beurkundung ins Grundbuch eingetragen. Sie schützt vor:

  • Doppelverkauf der Immobilie
  • Neuen Grundschulden nach Beurkundung
  • Insolvenz des Verkäufers

Ohne Auflassungsvormerkung: Den Kaufpreis niemals zahlen!

Was Investoren zusätzlich verhandeln können

  • Schlüsselübergabe vor Eigentumsübergang: Manche Verkäufer erlauben frühen Beginn der Planung – sollte schriftlich vereinbart sein
  • Nutzung und Lasten: Wer trägt Grundsteuer, Versicherung bis zur Übergabe?
  • Altlastenklausel: Klare Haftungsregelung falls nach Kauf Altlasten entdeckt werden
  • Rücktrittsrecht bei Finanzierungsausfall: Bei Kaufpreisen über 300.000 Euro sinnvoll, wenn Finanzierung noch nicht endgültig

Wann ein Anwalt sinnvoll ist

  • Erstmals Immobilie kaufen: Unbedingt
  • Kaufpreis über 300.000 Euro: Sehr empfehlenswert
  • Komplizierte Grundbuchsituation (viele Lasten, Erbengemeinschaft): Immer
  • Vertragsklauseln unklar formuliert: Klärung durch Anwalt sinnvoll

Wichtig: Der Notar ist neutral und klärt auf, ist aber kein Anwalt für eine Seite. Er kann keine Interessenvertretung übernehmen.

Fazit

Der Kaufvertrag ist das wichtigste Dokument eines Fix & Flip Projekts – er bestimmt Kaufgegenstand, Preis, Risiken und Übergabe. Investoren mit Erfahrung können Standardverträge selbst lesen und bewerben, bei komplexen Situationen oder hohen Summen lohnt sich juristischer Beistand immer.