Maklervertrag beim Flip-Verkauf: So verhandeln Investoren besser
Beim Verkauf eines gefippten Objekts ist der Investor der Auftraggeber des Maklers – nicht umgekehrt. Das gibt ihm mehr Verhandlungsmacht, als viele nutzen. Mit dem richtigen Maklervertrag kann man Kosten sparen, schneller verkaufen und das beste Ergebnis erzielen.
Alleinauftrag vs. einfacher Auftrag
Alleinauftrag (§§652 ff. BGB)
Der Makler erhält das exklusive Recht zur Vermarktung. Er kann sicher in Werbung, Fotos und Zeit investieren, weil er sicher ist, die Provision zu erhalten wenn der Käufer durch ihn kommt.

Vorteile:
- Makler investiert mehr in Vermarktung
- Kein Wettbewerb zwischen Maklern, der Käufer verwirrt
- Professionellere Betreuung
Nachteile:
- Verkäufer kann nicht selbst einen Käufer vermitteln ohne Provisionspflicht
- Bindung an einen Makler für die Vertragslaufzeit
Einfacher Maklerauftrag (qualifizierter Alleinauftrag)
Verkäufer darf selbst Käufer suchen und bringt der Makler keinen Käufer, wird er nicht entlohnt. Makler hat weniger Sicherheit, daher oft weniger Engagement.
Was für Investoren gilt
Als bekannter Investor mit Netzwerk: Einfacher Auftrag sinnvoll, wenn eigenes Käufernetzwerk vorhanden. Als Erstverkäufer ohne Netzwerk: Alleinauftrag in der Regel besser, da Makler dann wirklich aktiv wird.
Laufzeit des Maklervertrags
Standardlaufzeit: 3–6 Monate mit automatischer Verlängerung. Was Investoren verhandeln sollten:
- Maximale Erstlaufzeit: 3 Monate
- Keine automatische Verlängerung – sondern Option zur Verlängerung nach Absprache
- Kündigungsrecht nach 6 Wochen wenn keine Aktivität (Besichtigungen, Inserate) nachgewiesen
Provisionsgestaltung: Was verhandelbar ist
Standardprovision
Typisch: 3–3,57% vom Käufer + 3–3,57% vom Verkäufer = 6–7,14% gesamt
Alternative: Erfolgs-Bonus-Modell
Als Investor kann man verhandeln:
- 2% Grundprovision (für alle Käufer)
- Plus 20–25% des Betrags, der über einem Mindestpreis erzielt wird
Das motiviert den Makler, den höchstmöglichen Preis zu erzielen, statt schnell abzuschließen.
Festpreis-Vereinbarung
Bei vorhersehbarem Objekt: Fester Betrag (z.B. 5.000 Euro) statt prozentualer Provision. Bei günstigen Objekten kann das günstiger sein.
Schlüsselrecht: Wichtige Klausel
Dem Makler einen Schlüssel zu geben ist praktisch – aber nur mit klaren Vereinbarungen:
- Makler darf Schlüssel nur für vereinbarte Besichtigungen nutzen
- Kein Zugang ohne vorherige Ankündigung (24 Stunden)
- Dokumentation der Schlüsselausgabe schriftlich festhalten
- Rückgabe des Schlüssels bei Vertragsende innerhalb von 3 Tagen
Was Investoren besonders verhandeln sollten
Preisfindung und Preisänderungsklausel
Makler neigen dazu, Objekte anfangs zu teuer anzubieten (für Verhandlungsspielraum). Investoren sollten vereinbaren:
- Realistischer Startpreis basierend auf Marktvergleichen
- Preisreduktionsstufenplan nach Zeit (wenn kein Angebot nach 6 Wochen: -3%)
Berichtspflicht des Maklers
- Wöchentlicher Bericht: Wie viele Anfragen, wie viele Besichtigungen?
- Feedback-Zusammenfassung aus Besichtigungen
Wann Privatverkauf statt Makler?
Bei folgenden Situationen Privatverkauf ernsthaft erwägen:
- Netzwerk von Investoren oder Eigennutzern vorhanden
- Objekt hat wenig Vermarktungsbedarf (begehrte Lage, ausgeprägter Nachfrageüberhang)
- Zeit und Ressourcen für Besichtigungen und Kaufvertrag-Abwicklung vorhanden
Fazit
Als Auftraggeber des Maklers hat der Investor mehr Verhandlungsmacht als er oft nutzt. Kurze Laufzeiten, Erfolgs-Bonusmodelle und klare Berichtspflichten machen den Maklervertrag zum Werkzeug, nicht zur Kostenfalle. Wer regelmäßig flippt, sollte feste Konditionen mit 1–2 Stamm-Maklern vereinbaren.











