Notartermin Vorbereitung: Alles was Sie wissen müssen

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Für viele ist der Notartermin aufregend – zu Recht. Es ist der Moment, an dem aus einem Angebot eine rechtlich bindende Verpflichtung wird. Wer sich vorbereitet, kommt entspannt rein und geht mit Sicherheit raus.

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Was mitbringen?

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Pflichtmitnahmen

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  • Personalausweis oder Reisepass: Gültig, nicht abgelaufen
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  • Steueridentifikationsnummer: Für die Grunderwerbsteuer-Meldung
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  • Bankdaten: IBAN für Kaufpreisüberweisung und Rückzahlungen
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Empfohlen für Investoren

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  • Finanzierungszertifikat oder Finanzierungsbestätigung der Bank: Wenn noch nicht final – Notar informieren, ob Bedingungen im Vertrag nötig sind
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  • Vertragsentwurf mit eigenen Notizen: Fragen vorab notiert
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  • Vollmacht: Wenn eine Person für mehrere Käufer (z.B. GbR oder GmbH) unterschreibt
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Wer muss anwesend sein?

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  • Käufer und Verkäufer persönlich – oder bevollmächtigte Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht
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  • Bei GmbH: Geschäftsführer mit Handelsregisterauszug
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  • Bei GbR: Alle Gesellschafter oder Bevollmächtigter
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Ablauf des Notartermins

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  1. Identifikation: Notar prüft Ausweise beider Parteien
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  3. Vorlesen des Kaufvertrags: Notar liest den gesamten Vertrag laut vor – das ist gesetzlich vorgeschrieben (§§13, 17 BeurkG)
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  5. Erklärungen: Notar erklärt unverständliche Passagen
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  7. Fragen: Beide Parteien können Fragen stellen – nehmen Sie sich die Zeit!
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  9. Unterschriften: Alle Parteien unterschreiben an den markierten Stellen
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  11. Beurkundung: Notar unterschreibt und siegelt – ab hier ist der Vertrag rechtswirksam
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Zeitdauer: Typisch 30–60 Minuten für einen Standard-Kaufvertrag.

Notartermin beim Immobilienkauf: So bereiten sich Fix & Flip Investoren optimal vor
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Wichtig: Kein Widerrufsrecht nach Beurkundung!

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Im Gegensatz zu Verbraucherverträgen gibt es beim Immobilienkaufvertrag nach Beurkundung kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Vertrag ist sofort und vollständig bindend.

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Was das bedeutet:

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  • Vor dem Termin: Vertragsentwurf gründlich lesen und alle Fragen klären
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  • Beim Termin: Fragen stellen – keine Scheu, Notar erklärt geduldig
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  • Nach dem Termin: Keine Möglichkeit, aus Bequemlichkeit auszusteigen
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Rücktritt ist nur nach vertraglichen Rücktrittsklauseln oder gesetzlichen Gründen (arglistige Täuschung, Irrtum) möglich – und nicht einfach.

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Finanzierungszertifikat: Wann Bedingung einfügen?

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Wenn die Finanzierungsbestätigung der Bank noch nicht final vorliegt:

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  • Bedingungsklausel in den Vertrag: „Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass keine Finanzierungsbestätigung bis [Datum] vorliegt"
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  • Alternativ: Verkäufer und Notar informieren, dass Finanzierung noch läuft
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  • Wichtig: Mit der Bank den Zeitplan abstimmen, damit Kaufpreis-Fälligkeit realistisch ist
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Häufige Fragen beim Notartermin

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Als Investor sollte man diese Punkte gezielt ansprechen:

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  • „Sind alle Lasten und Grundschulden im Grundbuch bekannt und geregelt?"
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  • „Wann wird die Auflassungsvormerkung eingetragen?"
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  • „Wann ist der Kaufpreis fällig – welche Bedingungen müssen noch erfüllt sein?"
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  • „Gibt es Wohn- oder Nießbrauchrechte, die im Vertrag nicht erwähnt sind?"
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  • „Wann erfolgt die Eigentumsumschreibung?"
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Nach dem Notartermin

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  • Notar sendet Fälligkeitsmitteilung, sobald alle Bedingungen erfüllt (Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen)
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  • Kaufpreis überweisen nach Fälligkeitsmitteilung – nicht früher!
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  • Grunderwerbsteuer-Bescheid abwarten und begleichen (notwendig für Eigentumsumschreibung)
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Fazit

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Der Notartermin ist kein Routinevorgang, der schnell abgehakt wird – er ist der Moment, in dem ein Deal bindend wird. Vorbereitung durch Lesen des Vertragsentwurfs, klare Finanzierungslage und gezieltes Fragenstellen macht den Unterschied zwischen einer entspannten Transaktion und bösen Überraschungen hinterher.