Notartermin Vorbereitung: Alles was Sie wissen müssen
Für viele ist der Notartermin aufregend – zu Recht. Es ist der Moment, an dem aus einem Angebot eine rechtlich bindende Verpflichtung wird. Wer sich vorbereitet, kommt entspannt rein und geht mit Sicherheit raus.
Was mitbringen?
Pflichtmitnahmen
- Personalausweis oder Reisepass: Gültig, nicht abgelaufen
- Steueridentifikationsnummer: Für die Grunderwerbsteuer-Meldung
- Bankdaten: IBAN für Kaufpreisüberweisung und Rückzahlungen
Empfohlen für Investoren
- Finanzierungszertifikat oder Finanzierungsbestätigung der Bank: Wenn noch nicht final – Notar informieren, ob Bedingungen im Vertrag nötig sind
- Vertragsentwurf mit eigenen Notizen: Fragen vorab notiert
- Vollmacht: Wenn eine Person für mehrere Käufer (z.B. GbR oder GmbH) unterschreibt
Wer muss anwesend sein?
- Käufer und Verkäufer persönlich – oder bevollmächtigte Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht
- Bei GmbH: Geschäftsführer mit Handelsregisterauszug
- Bei GbR: Alle Gesellschafter oder Bevollmächtigter
Ablauf des Notartermins
- Identifikation: Notar prüft Ausweise beider Parteien
- Vorlesen des Kaufvertrags: Notar liest den gesamten Vertrag laut vor – das ist gesetzlich vorgeschrieben (§§13, 17 BeurkG)
- Erklärungen: Notar erklärt unverständliche Passagen
- Fragen: Beide Parteien können Fragen stellen – nehmen Sie sich die Zeit!
- Unterschriften: Alle Parteien unterschreiben an den markierten Stellen
- Beurkundung: Notar unterschreibt und siegelt – ab hier ist der Vertrag rechtswirksam
Zeitdauer: Typisch 30–60 Minuten für einen Standard-Kaufvertrag.

Wichtig: Kein Widerrufsrecht nach Beurkundung!
Im Gegensatz zu Verbraucherverträgen gibt es beim Immobilienkaufvertrag nach Beurkundung kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Vertrag ist sofort und vollständig bindend.
Was das bedeutet:
- Vor dem Termin: Vertragsentwurf gründlich lesen und alle Fragen klären
- Beim Termin: Fragen stellen – keine Scheu, Notar erklärt geduldig
- Nach dem Termin: Keine Möglichkeit, aus Bequemlichkeit auszusteigen
Rücktritt ist nur nach vertraglichen Rücktrittsklauseln oder gesetzlichen Gründen (arglistige Täuschung, Irrtum) möglich – und nicht einfach.
Finanzierungszertifikat: Wann Bedingung einfügen?
Wenn die Finanzierungsbestätigung der Bank noch nicht final vorliegt:
- Bedingungsklausel in den Vertrag: „Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass keine Finanzierungsbestätigung bis [Datum] vorliegt"
- Alternativ: Verkäufer und Notar informieren, dass Finanzierung noch läuft
- Wichtig: Mit der Bank den Zeitplan abstimmen, damit Kaufpreis-Fälligkeit realistisch ist
Häufige Fragen beim Notartermin
Als Investor sollte man diese Punkte gezielt ansprechen:
- „Sind alle Lasten und Grundschulden im Grundbuch bekannt und geregelt?"
- „Wann wird die Auflassungsvormerkung eingetragen?"
- „Wann ist der Kaufpreis fällig – welche Bedingungen müssen noch erfüllt sein?"
- „Gibt es Wohn- oder Nießbrauchrechte, die im Vertrag nicht erwähnt sind?"
- „Wann erfolgt die Eigentumsumschreibung?"
Nach dem Notartermin
- Notar sendet Fälligkeitsmitteilung, sobald alle Bedingungen erfüllt (Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen)
- Kaufpreis überweisen nach Fälligkeitsmitteilung – nicht früher!
- Grunderwerbsteuer-Bescheid abwarten und begleichen (notwendig für Eigentumsumschreibung)
Fazit
Der Notartermin ist kein Routinevorgang, der schnell abgehakt wird – er ist der Moment, in dem ein Deal bindend wird. Vorbereitung durch Lesen des Vertragsentwurfs, klare Finanzierungslage und gezieltes Fragenstellen macht den Unterschied zwischen einer entspannten Transaktion und bösen Überraschungen hinterher.











