Notartermin Vorbereitung: Alles was Sie wissen müssen
\n\nFür viele ist der Notartermin aufregend – zu Recht. Es ist der Moment, an dem aus einem Angebot eine rechtlich bindende Verpflichtung wird. Wer sich vorbereitet, kommt entspannt rein und geht mit Sicherheit raus.
\n\nWas mitbringen?
\n\nPflichtmitnahmen
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- Personalausweis oder Reisepass: Gültig, nicht abgelaufen \n
- Steueridentifikationsnummer: Für die Grunderwerbsteuer-Meldung \n
- Bankdaten: IBAN für Kaufpreisüberweisung und Rückzahlungen \n
Empfohlen für Investoren
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- Finanzierungszertifikat oder Finanzierungsbestätigung der Bank: Wenn noch nicht final – Notar informieren, ob Bedingungen im Vertrag nötig sind \n
- Vertragsentwurf mit eigenen Notizen: Fragen vorab notiert \n
- Vollmacht: Wenn eine Person für mehrere Käufer (z.B. GbR oder GmbH) unterschreibt \n
Wer muss anwesend sein?
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- Käufer und Verkäufer persönlich – oder bevollmächtigte Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht \n
- Bei GmbH: Geschäftsführer mit Handelsregisterauszug \n
- Bei GbR: Alle Gesellschafter oder Bevollmächtigter \n
Ablauf des Notartermins
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- Identifikation: Notar prüft Ausweise beider Parteien \n
- Vorlesen des Kaufvertrags: Notar liest den gesamten Vertrag laut vor – das ist gesetzlich vorgeschrieben (§§13, 17 BeurkG) \n
- Erklärungen: Notar erklärt unverständliche Passagen \n
- Fragen: Beide Parteien können Fragen stellen – nehmen Sie sich die Zeit! \n
- Unterschriften: Alle Parteien unterschreiben an den markierten Stellen \n
- Beurkundung: Notar unterschreibt und siegelt – ab hier ist der Vertrag rechtswirksam \n
Zeitdauer: Typisch 30–60 Minuten für einen Standard-Kaufvertrag.

Wichtig: Kein Widerrufsrecht nach Beurkundung!
\n\nIm Gegensatz zu Verbraucherverträgen gibt es beim Immobilienkaufvertrag nach Beurkundung kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Vertrag ist sofort und vollständig bindend.
\n\nWas das bedeutet:
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- Vor dem Termin: Vertragsentwurf gründlich lesen und alle Fragen klären \n
- Beim Termin: Fragen stellen – keine Scheu, Notar erklärt geduldig \n
- Nach dem Termin: Keine Möglichkeit, aus Bequemlichkeit auszusteigen \n
Rücktritt ist nur nach vertraglichen Rücktrittsklauseln oder gesetzlichen Gründen (arglistige Täuschung, Irrtum) möglich – und nicht einfach.
\n\nFinanzierungszertifikat: Wann Bedingung einfügen?
\n\nWenn die Finanzierungsbestätigung der Bank noch nicht final vorliegt:
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- Bedingungsklausel in den Vertrag: „Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass keine Finanzierungsbestätigung bis [Datum] vorliegt" \n
- Alternativ: Verkäufer und Notar informieren, dass Finanzierung noch läuft \n
- Wichtig: Mit der Bank den Zeitplan abstimmen, damit Kaufpreis-Fälligkeit realistisch ist \n
Häufige Fragen beim Notartermin
\n\nAls Investor sollte man diese Punkte gezielt ansprechen:
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- „Sind alle Lasten und Grundschulden im Grundbuch bekannt und geregelt?" \n
- „Wann wird die Auflassungsvormerkung eingetragen?" \n
- „Wann ist der Kaufpreis fällig – welche Bedingungen müssen noch erfüllt sein?" \n
- „Gibt es Wohn- oder Nießbrauchrechte, die im Vertrag nicht erwähnt sind?" \n
- „Wann erfolgt die Eigentumsumschreibung?" \n
Nach dem Notartermin
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- Notar sendet Fälligkeitsmitteilung, sobald alle Bedingungen erfüllt (Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen) \n
- Kaufpreis überweisen nach Fälligkeitsmitteilung – nicht früher! \n
- Grunderwerbsteuer-Bescheid abwarten und begleichen (notwendig für Eigentumsumschreibung) \n
Fazit
\n\nDer Notartermin ist kein Routinevorgang, der schnell abgehakt wird – er ist der Moment, in dem ein Deal bindend wird. Vorbereitung durch Lesen des Vertragsentwurfs, klare Finanzierungslage und gezieltes Fragenstellen macht den Unterschied zwischen einer entspannten Transaktion und bösen Überraschungen hinterher.











