Notartermin Vorbereitung: Alles was Sie wissen müssen

Für viele ist der Notartermin aufregend – zu Recht. Es ist der Moment, an dem aus einem Angebot eine rechtlich bindende Verpflichtung wird. Wer sich vorbereitet, kommt entspannt rein und geht mit Sicherheit raus.

Was mitbringen?

Pflichtmitnahmen

  • Personalausweis oder Reisepass: Gültig, nicht abgelaufen
  • Steueridentifikationsnummer: Für die Grunderwerbsteuer-Meldung
  • Bankdaten: IBAN für Kaufpreisüberweisung und Rückzahlungen

Empfohlen für Investoren

  • Finanzierungszertifikat oder Finanzierungsbestätigung der Bank: Wenn noch nicht final – Notar informieren, ob Bedingungen im Vertrag nötig sind
  • Vertragsentwurf mit eigenen Notizen: Fragen vorab notiert
  • Vollmacht: Wenn eine Person für mehrere Käufer (z.B. GbR oder GmbH) unterschreibt

Wer muss anwesend sein?

  • Käufer und Verkäufer persönlich – oder bevollmächtigte Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht
  • Bei GmbH: Geschäftsführer mit Handelsregisterauszug
  • Bei GbR: Alle Gesellschafter oder Bevollmächtigter

Ablauf des Notartermins

  1. Identifikation: Notar prüft Ausweise beider Parteien
  2. Vorlesen des Kaufvertrags: Notar liest den gesamten Vertrag laut vor – das ist gesetzlich vorgeschrieben (§§13, 17 BeurkG)
  3. Erklärungen: Notar erklärt unverständliche Passagen
  4. Fragen: Beide Parteien können Fragen stellen – nehmen Sie sich die Zeit!
  5. Unterschriften: Alle Parteien unterschreiben an den markierten Stellen
  6. Beurkundung: Notar unterschreibt und siegelt – ab hier ist der Vertrag rechtswirksam

Zeitdauer: Typisch 30–60 Minuten für einen Standard-Kaufvertrag.

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Wichtig: Kein Widerrufsrecht nach Beurkundung!

Im Gegensatz zu Verbraucherverträgen gibt es beim Immobilienkaufvertrag nach Beurkundung kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Vertrag ist sofort und vollständig bindend.

Was das bedeutet:

  • Vor dem Termin: Vertragsentwurf gründlich lesen und alle Fragen klären
  • Beim Termin: Fragen stellen – keine Scheu, Notar erklärt geduldig
  • Nach dem Termin: Keine Möglichkeit, aus Bequemlichkeit auszusteigen

Rücktritt ist nur nach vertraglichen Rücktrittsklauseln oder gesetzlichen Gründen (arglistige Täuschung, Irrtum) möglich – und nicht einfach.

Finanzierungszertifikat: Wann Bedingung einfügen?

Wenn die Finanzierungsbestätigung der Bank noch nicht final vorliegt:

  • Bedingungsklausel in den Vertrag: „Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass keine Finanzierungsbestätigung bis [Datum] vorliegt"
  • Alternativ: Verkäufer und Notar informieren, dass Finanzierung noch läuft
  • Wichtig: Mit der Bank den Zeitplan abstimmen, damit Kaufpreis-Fälligkeit realistisch ist

Häufige Fragen beim Notartermin

Als Investor sollte man diese Punkte gezielt ansprechen:

  • „Sind alle Lasten und Grundschulden im Grundbuch bekannt und geregelt?"
  • „Wann wird die Auflassungsvormerkung eingetragen?"
  • „Wann ist der Kaufpreis fällig – welche Bedingungen müssen noch erfüllt sein?"
  • „Gibt es Wohn- oder Nießbrauchrechte, die im Vertrag nicht erwähnt sind?"
  • „Wann erfolgt die Eigentumsumschreibung?"

Nach dem Notartermin

  • Notar sendet Fälligkeitsmitteilung, sobald alle Bedingungen erfüllt (Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen)
  • Kaufpreis überweisen nach Fälligkeitsmitteilung – nicht früher!
  • Grunderwerbsteuer-Bescheid abwarten und begleichen (notwendig für Eigentumsumschreibung)

Fazit

Der Notartermin ist kein Routinevorgang, der schnell abgehakt wird – er ist der Moment, in dem ein Deal bindend wird. Vorbereitung durch Lesen des Vertragsentwurfs, klare Finanzierungslage und gezieltes Fragenstellen macht den Unterschied zwischen einer entspannten Transaktion und bösen Überraschungen hinterher.