WEG für Fix & Flip Investoren: Das Wichtigste kompakt

Wer in Eigentumswohnungen investiert, ist zwangsläufig Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Diese hat eigene Regeln, Pflichten und Risiken – und kann einen Flip erheblich beeinflussen, wenn man ihre Mechanismen nicht kennt.

Grundlagen: Was ist die WEG?

Die WEG entsteht automatisch mit der Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum nach § 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Alle Eigentümer bilden gemeinsam die WEG – mit gemeinsamen Rechten und Pflichten bezüglich des Gemeinschaftseigentums.

WEG für Fix & Flip Investoren: Grundlagen, Hausgeld und Eigentümerversammlung
WEG für Fix & Flip Investoren: Grundlagen, Hausgeld und Eigentümerversammlung
  • § 1 WEG: Jeder Wohnungseigentümer ist Miteigentümer am Grundstück und Alleineigentümer seiner Wohneinheit (Sondereigentum)
  • Gemeinschaftseigentum: Grundstück, Gebäudeaußenhülle, tragende Teile, gemeinschaftliche Anlagen
  • Sondereigentum: Innenraum der einzelnen Wohnung

Eigentümerversammlung: Das Entscheidungsorgan

Die Eigentümerversammlung (§ 23 WEG) ist das höchste Entscheidungsgremium der WEG. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Dort werden beschlossen:

  • Wirtschaftsplan für das folgende Jahr (Hausgeldhöhe)
  • Jahresabrechnung
  • Sonderumlagen bei außerordentlichem Bedarf
  • Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
  • Bestellung/Abberufung des Verwalters

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit nach Köpfen oder MEA gefasst (je nach Vereinbarung in der TE). Seit der WEG-Reform 2020 gilt grundsätzlich das Kopfprinzip, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Hausgeld: Was steckt dahinter?

Das Hausgeld ist die monatliche Zahlung jedes Eigentümers an die WEG-Gemeinschaft. Es deckt:

  • Betriebskosten (Heizung, Strom Gemeinschaftsflächen, Versicherungen)
  • Verwaltungskosten (Verwaltergebühr)
  • Instandhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG)

Typisches Hausgeld: 2,50–5 €/m² Wohnfläche pro Monat. Bei 70 m² also 175–350 €/Monat. Beim Flip ist das eine laufende Kostenposition während der Haltephase.

Beschlussfassung und Mehrheiten

  • Einfache Mehrheit (>50 % der Stimmen): Normalfall – Wirtschaftsplan, Verwalterbestellung, Jahresabrechnung
  • Doppelt qualifizierte Mehrheit (>2/3 und >50 % MEA): Grundlegende Änderungen der Gemeinschaftsordnung
  • Einstimmigkeit: Vereinbarungen, die alle Eigentümer binden, z. B. Änderung der Teilungserklärung

Was Investoren in der Eigentümerversammlung kontrollieren

  • Höhe der Instandhaltungsrücklage: Ausreichend für absehbare Maßnahmen? (Faustregel: 7–10 €/m² und Jahr)
  • Geplante Sanierungsmaßnahmen: Stehen Dach, Fassade, Aufzug zur Abstimmung?
  • Verwalterperformance: Ist der Verwalter zuverlässig oder gibt es offene Beschlüsse/Streitigkeiten?
  • Offene Forderungen: Zahlen alle Eigentümer ihr Hausgeld? Hausgeldschulden einzelner schaden der Gemeinschaft

Fazit

Die WEG ist kein bürokratisches Beiwerk – sie ist ein aktives Miteigentumsverhältnis mit realen Konsequenzen. Wer die Grundlagen kennt, stellt die richtigen Fragen vor dem Kauf, führt den Flip ohne WEG-bedingte Überraschungen durch und verkauft besser vorbereitet.