Notarkosten beim Fix & Flip: So berechnen Sie korrekt
Notarkosten gehören zu den fixen Kaufnebenkosten jeder Immobilientransaktion. Sie sind bundeseinheitlich geregelt und können nicht verhandelt werden – aber sie können korrekt kalkuliert werden. Wer sie zu niedrig ansetzt, riskiert Löcher in der Kalkulation.
Rechtsgrundlage: GNotKG
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt seit 2013 bundeseinheitlich alle Gebühren für Notare und Gerichte. Es basiert auf Gebührentabellen, die an den Geschäftswert (bei Immobilien = Kaufpreis) gekoppelt sind.

Gebührenbestandteile beim Immobilienkauf
1. Beurkundung des Kaufvertrags
Die Kernleistung des Notars: das Vorlesen, Erklären und Beurkunden des Kaufvertrags.
- Gebühr: 2,0-fache Gebühr nach GNotKG § 97 Abs. 1, Tab. B
- Bei 200.000 Euro Kaufpreis: ca. 870 Euro
- Bei 400.000 Euro: ca. 1.470 Euro
2. Auflassungsvormerkung
Sicherung des Käufers im Grundbuch direkt nach Beurkundung.
- Gebühr: 0,5-fache Gebühr nach GNotKG
- Bei 200.000 Euro: ca. 217 Euro
3. Grundbucheintragung des Eigentümerwechsels
Nicht Notar-, sondern Gerichtsgebühr ans Grundbuchamt.
- Gebühr: 1,0-fache Gebühr GNotKG
- Bei 200.000 Euro: ca. 435 Euro
4. Eintragung der Grundschuld (bei Finanzierung)
Notar-Gebühr für Beurkundung der Grundschuldbestellung + Grundbuchgebühr für Eintragung.
- Bei 150.000 Euro Grundschuld: ca. 400–600 Euro gesamt
5. Löschung alter Grundschulden des Verkäufers
Geht zu Lasten des Verkäufers, aber beeinflusst den Zeitplan des Kaufs.
- Kosten: 200–400 Euro je Grundschuld
Vollständige Beispielrechnung bei 200.000 Euro Kaufpreis
- Beurkundung Kaufvertrag: 870 Euro
- Auflassungsvormerkung (Notar): 217 Euro
- Grundbucheintragung Eigentumswechsel: 435 Euro
- Grundschuldbestellung (bei 140.000 Finanzierung): 370 Euro
- Eintragung Grundschuld Grundbuch: 370 Euro
- Auslagen, Kopien, Schreiben: ca. 50–100 Euro
- Gesamt: ca. 2.300–2.400 Euro = ca. 1,15–1,2% des Kaufpreises
Vollständige Beispielrechnung bei 350.000 Euro Kaufpreis
- Beurkundung Kaufvertrag: ca. 1.325 Euro
- Auflassungsvormerkung: ca. 330 Euro
- Grundbucheintragung Eigentümerwechsel: ca. 665 Euro
- Grundschuldbestellung (250.000 Euro): ca. 580 Euro
- Eintragung Grundschuld: ca. 580 Euro
- Auslagen: ca. 100 Euro
- Gesamt: ca. 3.600 Euro = ca. 1,03% des Kaufpreises
Tendenz: Bei steigendem Kaufpreis sinkt der prozentuale Anteil der Notarkosten – die Gebührentabelle ist degressiv.
Kalkulationsfaustregel
Für die Kalkulation im Fix & Flip gilt als Faustregel:
- Notarkosten + Grundbuchgebühren gesamt: 1,5–2,0% des Kaufpreises (inkl. Finanzierungskosten)
- Ohne Finanzierungsnotarkosten: ca. 1,0–1,5%
Wann die Notarrechnung kommt
Der Notar stellt seine Rechnung nach vollständiger Abwicklung der Transaktion. Typisch: 2–6 Wochen nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Zahlungsfrist: 4–8 Wochen.
Fazit
Notarkosten sind kalkulierbar und nicht verhandelbar. Sie liegen typisch bei 1,0–1,5% des Kaufpreises (ohne Finanzierung) und bis zu 2% mit allen Nebengebühren. In der Fix & Flip Kalkulation sind sie als fester Prozentsatz einzuplanen – zusammen mit Grunderwerbsteuer, Maklercourtage und den sonstigen Kaufnebenkosten.











