Wohnungsgrundbuch: Was drin steht und wie du es liest

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Beim Kauf einer Eigentumswohnung gibt es nicht das eine Grundbuch – es gibt das Wohnungsgrundbuch, das sich strukturell und inhaltlich vom Grundbuch bei freistehenden Häusern oder Grundstücken unterscheidet. Für Fix & Flip Investoren im ETW-Bereich ist das Wohnungsgrundbuch Pflichtlektüre vor jedem Kauf.

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Unterschied: Wohnungsgrundbuch vs. normales Grundbuch

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Bei einem freistehenden Haus auf einem eigenen Grundstück gibt es ein Grundbuch für das Grundstück mit dem Gebäude. Bei Wohnungseigentum (ETW) gibt es für jede Wohneinheit ein eigenes Wohnungsgrundbuch (auch: Wohnungsgrundbuchblatt).

Wohnungsgrundbuch erklärt: Was ETW-Investoren wissen müssen
Wohnungsgrundbuch erklärt: Was ETW-Investoren wissen müssen
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Rechtsgrundlage: § 7 WEG i. V. m. Grundbuchordnung (GBO). Jedes Wohnungsgrundbuchblatt ist ein eigenständiges Grundbuch und beschreibt den Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück plus das Sondereigentum an der Wohneinheit.

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Was steht im Wohnungsgrundbuch?

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Aufschrift

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Gemarkung, Flur, Flurstück – geografische Einordnung des Gesamtgrundstücks.

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Bestandsverzeichnis

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  • Miteigentumsanteil (MEA): z. B. „120/1000stel Miteigentumsanteil"
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  • Verweis auf Teilungserklärung (Urkunde, aus der das Sondereigentum hervorgeht)
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  • Beschreibung der Wohneinheit (Nr., Lage im Gebäude, Wohnfläche – oft noch nach alter Berechnung)
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  • Sondernutzungsrechte (falls im Grundbuch eingetragen)
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Abteilung I: Eigentümer

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Name und Adresse des aktuellen Eigentümers, Erwerbsgrund (Kauf, Erbschaft, Schenkung) und Datum des Erwerbs. Hier erkennst du, ob die Person, die dir die Wohnung verkauft, auch tatsächlich im Grundbuch steht.

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Abteilung II: Lasten und Beschränkungen

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  • Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte)
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  • Vorkaufsrechte (kann Dritte zum Erwerb berechtigen!)
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  • Auflassungsvormerkung (Kaufinteressent bereits eingetragen)
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  • Insolvenzvermerk oder Zwangsversteigerungs-Anmerkung
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Abteilung III: Grundpfandrechte

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Grundschulden und Hypotheken. Hier steht, ob die Wohnung belastet ist und wer Gläubiger ist (meistens Bank des Verkäufers). Diese Belastungen müssen beim Kauf gelöscht oder übernommen werden – das regelt der Notarvertrag.

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Wie beantragst du das Wohnungsgrundbuch?

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Das Grundbuch ist nicht öffentlich einsehbar. Du brauchst ein berechtigtes Interesse (§ 12 GBO). Als Kaufinteressent reicht die Vorlage eines Angebots oder einer Kaufabsichtserklärung.

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  • Zuständig: Amtsgericht am Ort des Grundstücks (Grundbuchamt)
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  • Alternativ: Online über das Justizportal des jeweiligen Bundeslandes (Bayern, NRW, BW – kostenlos oder günstig)
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  • Kosten: 10–20 € pro Auszug (einfacher oder beglaubigter Auszug)
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  • Schnellste Route: Notar oder Makler beantragen es für dich
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Was Fix & Flip Investoren besonders beachten sollten

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  • Abteilung II auf Vorkaufsrechte prüfen: Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde oder eines Dritten, kann der Kauf platzen
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  • Auflassungsvormerkung eines anderen Käufers: Wenn bereits ein anderer Interessent eingetragen ist, ist der Verkauf schon weitgehend gebunden
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  • Grundschuldenhöhe in Abteilung III: Grundschulden können weit über dem Kaufpreis liegen – das ist normal, sie werden beim Notartermin gelöscht
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Fazit

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Das Wohnungsgrundbuch ist dein rechtlicher Röntgenblick auf eine ETW. Wer es vor der Kaufentscheidung liest, kennt die echten Eigentümer, weiß um Belastungen und erkennt mögliche Hindernisse – bevor der Notar den Kaufvertrag aufsetzt.