Maklercourtage beim Immobilienkauf: Rechtslage 2024 und Verhandlungsstrategie
Die Maklercourtage beim Wohnimmobilienkauf hat sich durch das Gesetz zur Neuregelung des Maklerrechts von Dezember 2020 grundlegend verändert. Für Fix & Flip Investoren, die regelmäßig kaufen, ist ein genaues Verständnis der aktuellen Rechtslage bares Geld wert.
Die Neuregelung 2020: Aufspaltungsregel
Seit 23. Dezember 2020 gilt für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher:

§656c BGB: Wenn der Makler sowohl mit Verkäufer als auch Käufer einen Maklervertrag abschließt (Doppelmandat), kann er von beiden nur den gleichen Provisionsanteil verlangen. Das bedeutet: Die Innenprovision (Verkäufer) darf die Außenprovision (Käufer) nicht übersteigen.
Konsequenz: Vereinbart Makler 3% Innenprovision mit dem Verkäufer, kann er vom Käufer maximal 3% verlangen – nicht mehr.
Typische Courtage-Struktur 2024
- Gesamtprovision: 6–7,14% (inkl. 19% MwSt.) des Kaufpreises
- Aufteilung: 50/50 zwischen Verkäufer und Käufer
- Käuferanteil: 3–3,57%
Bundesweite Unterschiede bestehen historisch noch – in Berlin, Hamburg und Bremen war es früher üblich, dass Käufer die gesamte Provision tragen. Durch die Reform werden Abweichungen seltener.
Wann der Makler KEINEN Provisionsanspruch hat
- Kein schriftlicher Maklervertrag: Seit 2020 muss ein Maklervertrag schriftlich vorliegen (§656a BGB). Mündliche oder per E-Mail geschlossene Verträge sind nicht mehr ausreichend
- Kein Kausalzusammenhang: Wenn der Käufer das Objekt durch eigene Mittel gefunden hat und der Makler nur nachträglich in den Deal eingebunden wurde
- Verfristung des Kaufs: Wenn die Nennung des Objekts durch den Makler und der Kauf mehr als 3 Jahre auseinanderliegen (Verjährung des Provisionsanspruchs)
- Doppeltätigkeit ohne Einverständnis: Wenn Makler für beide Seiten tätig ist, ohne dies offenzulegen
Wie verhandeln als Investor?
Als Käufer
- Direkten Kontakt zum Verkäufer aufbauen – wenn möglich ohne Makler kommunizieren
- Bei Off-Market Deals: Courtage entfällt vollständig
- Bei Makler-Deals: Käufer-Courtage um 0,5–1% nach unten verhandeln, wenn Makler flexibel ist
- Schnelle, unkomplizierte Abwicklung anbieten im Tausch für Courtage-Reduktion
Was beim Investoren-Kauf oft möglich ist
- Keine Käufer-Courtage, wenn Makler bereits vom Verkäufer beauftragt wurde und seine Provision trägt (§656c Var. 2 BGB)
- Einigung auf Nettokaufpreis inklusive aller Kosten (Preisgestaltung übernimmt Courtage)
- Stammkundenrabatte bei wiederholten Deals mit demselben Makler
Die Provision als Teil der Kaufkalkulation
Investor-Faustregel: Maklercourtage gehört in die Einstandskosten, nicht erst auf das Ergebnis. Sie erhöht den Break-Even-Punkt genauso wie Grunderwerbsteuer und Notarkosten.
Beispiel: 200.000 Euro Kaufpreis, 3,57% Courtage = 7.140 Euro → Einstandspreis faktisch 207.140 Euro
Fazit
Die 2020er-Reform hat die Maklercourtage für Käufer fairer gemacht. Für Investoren bedeutet das: Klare Rechtslage beim Schriftformgebot, gleichmäßige Kostenteilung und mehr Verhandlungsspielraum über alternative Deal-Strukturen. Wer Off-Market kauft, spart systematisch die Käufer-Courtage – das ist der nachhaltigste Vorteil.











